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BBK Nr. 4 vom Seite 187 Fach 17 Seite 1697

Übersicht der BFH-Entscheidungen zum Bilanzsteuerrecht 1996

von Oberamtsrat Karl Eberl, München

In Fortschreibung der Übersichten für 1993 in BBK F. 17 S. 1539, 1994 in BBK F. 17 S. 1597 und 1995 in BBK F. 17 S. 1647 sind im folgenden die in 1996 durch Veröffentlichung im BStBl II oder in BBK bekanntgewordenen BFH-Entscheidungen zum Bilanzsteuerrecht zusammengestellt:

I. Absetzung für Abnutzung

1. Drittaufwand: Keine AfA-Befugnis des nutzenden Ehegatten

(BBK F. 1 S. 3474 = BStBl 1996 II S. 193)

Wird ein beiden Ehegatten gehörendes Bauwerk von einem Ehegatten betrieblich genutzt, kann dieser nur die ihm entstandenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Es besteht keine Vermutung, daß er die gesamten Aufwendungen selbst getragen habe. Er kann die Aufwendungen seines Ehegatten auch nicht als ”Drittaufwand” abziehen.

2. Drittaufwand: Keine AfA-Befugnis für Ehegatten-Miteigentumsanteil

(BBK F. 1 S. 3465)

Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemanns und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch ...

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