Gesetzgebung | Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung (hib)
Eine Regelung zur
Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des
Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb
auf ihrer Sitzung Ende Juni einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/31872) zur
Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist.
Beraten wird er allerdings erst vom Ende September zu wählenden neuen
Bundestag.
Hintergrund: Im Cum-Ex-Skandal ging es um die Erschleichung von Steuererstattungen durch Ausnützen einer Regelungslücke. Die Methode wurde inzwischen höchstrichterlich als Straftat eingestuft.
Kern des Gesetzentwurfes ist die Streichung von Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes. Diese Regelung führe dazu, heißt es im Entwurf, „dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder konkrete Tatsachen, die ihnen vorliegen“ nicht den Finanzbehörden mitteilen dürften, „obwohl diese Tatsachen für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend sind“.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 950 (il)
Fundstelle(n):
NWB YAAAH-86374