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Keine Teilwertabschreibung auf zinsloses Darlehen an Gesellschafter
§ 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG
Leitsätze:
Gewährt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter ein zinsloses und ungesichertes Darlehen, gehört die Darlehensforderung zum notwendigen Privatvermögen der Gesellschaft. Wird die Darlehensforderung uneinbringlich, entfällt mithin nicht nur die steuerliche Berechtigung einer Teilwertabschreibung, sondern auch die Möglichkeit, daß beim Ausscheiden des Schuldners aus der Gesellschaft die verbleibenden Gesellschafter einen steuerlichen Verlust geltend machen können.
Aus dem Sachverhalt:
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG (KG), betreibt ein Handelsgeschäft. Kommanditisten waren im Streitjahr W. X., dessen Ehefrau B. X. und die gemeinsamen Kinder G. X. und I. X. G. X. war auch Inhaber eines Einzelunternehmens. Zwischen diesem und der Klägerin bestanden regelmäßige Geschäftsbeziehungen in Form von Warenlieferungen.
Mit Vertrag vom gewährte die Klägerin G. X. ein ”Darlehen” in Höhe von 1 Mio DM. Der Darlehensbetrag wurde durch Übersendung eines Schecks an das Kreditinstitut des G. X. ausgezahlt; die Klägerin wurde am mit dem Darlehensbetrag belastet. Das Darlehen soll...