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OLG Frankfurt/M. | Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz
Kürzlich hat das OLG Frankfurt/M. in einem aktuellen Urteil über die Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers im Fall der Insolvenz des Auftraggebers entschieden (OLG Frankfurt/M., Urteil v. - 4 U 72/20) und dabei die folgende Auffassung vertreten: Leistungen der von Insolvenzschuldnern bestellten Abschlussprüfer sind in vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Prüfungsleistungen teilbar. Soweit die Abschlussprüfer ihre Prüfungsleistungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Auftraggeber erbracht haben, sind daraus entstandene Vergütungsansprüche mangels anderer gesetzlicher Regelung einfache Insolvenzverbindlichkeiten. Soweit die Abschlussprüfer ihre Prüfungsleistungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihre Auftraggeber erbracht hab...