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Vermietung von Parkplätzen an Mieter ist regelmäßig umsatzsteuerfrei
Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mit dieser eng verbunden ist. Dabei ist es nach einem aktuellen BFH-Urteil ohne Bedeutung, ob andere (externe) Mieter von Stellplätzen Zugang zu diesen haben, ohne das Mietwohngebäude betreten zu müssen.
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Was die Umsatzsteuer angeht, hat sich der Bundesfinanzhof auch mit der Vermietung von Stellplätzen an Wohnungsmieter befasst.
Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn beide Leistungen im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs eng verbunden sind. Das ist zu bejahen, wenn die vermieteten Flächen Teil eines Gebäudekomplexes sind und von ein und demselben Vermieter an ein und denselben Mieter überlassen werden.
Interessant ist die Klarstellung des V. Senats des BFH: Es ist dabei ohne Bede...