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BFH 26.04.1990 V R 90/87
Abgabenordnung; | Eintritt der Zahlungsverjährung während des Rechtsstreits (§ 231 AO; § 138 FGO)
Während eines Rechtsstreits über die Steuerfestsetzung können Zahlungsansprüche des FA gegen den Steuerschuldner verjähren. Stellungnahmen und Anträge des FA im Verfahren vor den FG unterbrechen die Zahlungsverjährung i.d.R. nicht (). Mit Eintritt der Zahlungsverjährung ist der Rechtsstreit über die Steuerfestsetzung in der Hauptsache erledigt.