Frage der Besteuerung von Online-Klavierkursen, Online-Webinaren und Online-Tastentraining; Theaterbegriff; Urheber- und Nutzungsrecht;
Haupt- und Nebenleistung
Leitsatz
1. Bei der Auslegung der nationalen Begriffe „Theater” und „den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen”
sind speziell diejenigen Leistungen einheitlich zu behandeln, die aufgrund ihrer Gleichartigkeit in einem Wettbewerb stehen.
Der Senat erkennt in der Tätigkeit des Stpfl. betreffend seiner Klavierkurse etc. – unabhängig von einer Wertung, ob er sich
hier als ausübender Künstler betätigt – insbesondere keine mit einer Theatervorführung vergleichbare Darbietung.
2. Die Leistungen des Stpfl. in Form der Klavierkurse, Online-Webinare und Online-Tastentrainings sind vorliegend nicht als
theaterähnlich einzustufen. Auch wenn die Leistungen des Stpfl. darbietende Elemente wie Klaviervorspiele selbst komponierter
Stücke enthalten, steht doch nicht der unterhaltende, kulturelle Konsum, sondern der unterrichtende Charakter im Vordergrund.
3. Es reicht nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrecht übertragen werden, wenn dies nicht
der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist. Die einzelnen Elemente bilden nach außen hin eine zusammenhängende Leistung,
die vom Stpfl. grundsätzlich als Paket angeboten und von den Kunden als Paket nachgefragt wird. Eine Aufspaltung des Pakets
in die Überlassung des Produkts an sich und die Übertragung des Nutzungsrechts hieran wäre wirklichkeitsfremd.
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1677 Nr. 19 KÖSDI 2021 S. 22474 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2021 S. 2175 UStB 2021 S. 318 Nr. 10 XAAAH-86289
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