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BBK Nr. 5 vom Seite 235 Fach 17 Seite 1659

Negative Ergänzungsbilanz und Buchwertabstockung

§ 24 UmwStG

Leitsatz:

Abstockungen auf die Buchwerte der Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft in einer negativen Ergänzungsbilanz, die zur Neutralisierung eines entstandenen Einbringungsgewinns erstellt wurde, sind entsprechend dem Verbrauch der Wirtschaftsgüter erfolgserhöhend aufzulösen.

Aus dem Sachverhalt:

Ein StB (Kl.) hatte seine Praxis in eine GbR eingebracht, die zusammen mit zwei Partnern gegründet wurde. In der Eröffnungsbilanz der GbR wurden die Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsgüter fortgeführt und gleichzeitig die von den beiden Mitgesellschaftern erbrachten Bareinlagen erfaßt. Da die Bareinlagen die Kapitalkonten der beiden Mitgesellschafter in der Gesellschaftsbilanz überstiegen, wurden in entsprechenden positiven Ergänzungsbilanzen Aufstockungen auf die Buchwerte der Wirtschaftsgüter der GbR vorgenommen sowie ein Praxiswert ausgewiesen. Der Kl. wies in einer negativen Ergänzungsbilanz ein Minderkapital durch entsprechende Abstockungen aus.

In den Folgejahren nahmen die Mitgesellschafter Abschreibungen auf die aufgestockten Buchwerte in ihren Ergänzungsbilanzen vor. Das FA setzte im Rahmen der Gewinnfests...

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