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STFAN Nr. 8 vom Seite 10

Rechnungsabgrenzungsposten

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Nicht alle Aufwendungen und Erträge, die im Laufe des Geschäftsjahres gewinnbeeinflussend gebucht worden sind, dürfen unverändert in den Jahresabschluss übernommen werden. Immer wieder kommt es vor, dass im laufenden Geschäftsjahr Ausgaben bzw. Einnahmen getätigt worden sind, die wirtschaftlich betrachtet erst im folgenden Geschäftsjahr zu Aufwendungen bzw. Erträgen führen. Um eine periodengerechte Gewinnermittlung durchführen zu können, müssen verschiedene, im Folgenden näher zu untersuchende Aufwendungen bzw. Erträge zum Jahresende aktivisch bzw. passivisch abgegrenzt werden.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Allgemeines

In nahezu jedem Unternehmen kommt es vor, dass Aufwendungen unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem speziellen Geschäftsjahr in der laufenden Buchhaltung zunächst einmal gewinnmindernd als Aufwand verbucht werden. Erst zum Jahresende werden im Rahmen der vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten sämtliche Aufwandskonten daraufhin untersucht, ob auch das, was auf diese Aufwandskonten gebucht worden ist, in der richtigen Geschäftsjahresperiode erfasst wurde oder möglicherweise auf spätere Jahre entfällt. Durch den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird sichergestellt, dass s...