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STFAN Nr. 8 vom Seite 2

Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) wurde erstmals mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 eine Option für Personengesellschaften geschaffen, eine Besteuerung nach den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes vorzunehmen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Neuregelung.

Ausgangssituation

Im deutschen Steuerrecht werden Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG und KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH und AG) unterschiedlich besteuert.

Kapitalgesellschaften unterliegen der Besteuerung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Der Steuersatz in der Körperschaftsteuer beträgt 15 %, in der Gewerbesteuer hängt die Steuerbelastung von dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Im Durchschnitt ist auch hier mit einer Steuerbelastung von rund 15 % zu rechnen. Die Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaft liegt somit bei rund 30 %. Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft wird als intransparent bezeichnet, da diese nicht von Besteuerungsmerkmalen der hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter abhängig ist.

Sofern die Kapitalgesellschaft ihre Gewinne in Form einer Dividende an die Gesellschafter aus...