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STFAN Nr. 8 vom Seite 1

Editorial

Natalie Larenta | Redaktion | n.larenta@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

ab dem Veranlagungszeitraum 2022 können durch das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts Personengesellschaften nach den Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes besteuert werden. Florian Becker stellt die Inhalte und Auswirkungen der Neuregelung für Sie dar.

Nicht alle Aufwendungen und Erträge, die im Laufe des Geschäftsjahres gewinnbeeinflussend gebucht worden sind, dürfen unverändert in den Jahresabschluss übernommen werden. Hier gilt es zu beurteilen, welche Aufwendungen und Erträge abgegrenzt werden müssen. Udo Cremer gibt Ihnen einen Überblick über die Rechnungsabgrenzungsposten.

Daniel R. Kälberer und Beate Gölz-Kälberer erläutern in Ihrem Beitrag das Schreiben der Finanzverwaltung zur Abgrenzung von Geldleistungen und Sachbezügen.

In dem ersten Teil der Beitragseihe zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen stellt Stefan Schönwald die ertragsteuerliche Behandlung vor.

Herzliche Grüße

Ihre