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Schuldzinsen als Betriebsausgaben
- Das Zweikontenmodell auf dem Prüfstand -
BFH-Beschlüsse vom - XI R 34/93; vom - X R 48/94
1. (§ 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG)
Der XI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:
Sind Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto ausgeglichen, das aber in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines zur Eigennutzung bestimmten Wohngrundstücks aufgenommen wird, als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Betriebseinnahmen auf einem anderen Konto angesammelt werden, um eine betragsmäßig der Darlehensvaluta entsprechende Kaufpreisrate für das Grundstück zu zahlen?
2. (§ 4 Abs. 4, § 12 EStG)
Der X. Senat legt dem Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:
(1) Läßt sich ein Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben allein dadurch erreichen, daß der Stpfl. planmäßig betriebliche Einnahmen und Ausgaben über formell getrennte Bankkonten leitet und von dem Einnahmenkonto Beträge für Investitionen im privaten Bereich entnimmt und Ausgaben zu Lasten des Kreditkontos bestreit...