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NWB Nr. 32 vom

Die Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Ordnungsmerkmal

Marlies Karg

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) v.  wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2021 I S. 591). Bis der Kern des Gesetzes, das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), das einen wichtigen Schritt hin zu einer Modernisierung der Verwaltungsregister und einer Vereinfachung der Interaktion zwischen Bürger:innen und der Verwaltung darstellt, wirkt, werden allerdings noch einige Jahre vergehen.

Die Einführung eines eindeutigen Ordnungsmerkmals

[i]Behebung aktueller Probleme als ZielDas Ziel des RegMoG ist es, die steuerliche Identifikationsnummer (§ 139b AO) zum zusätzlichen Ordnungsmerkmal natürlicher Personen in verschiedenen Registern zu machen. Sie soll eine eindeutige Zuordnung von anderen Daten ermöglichen, die Datenqualität gespeicherter Daten verbessern und die wiederholte Beibringung von bereits vorhandenen Daten bei anderen öffentlichen Stellen verringern.

[i]Nicht sprechendes OrdnungsmerkmalDie Steuer-Identifikationsnummer ist ein „nicht sprechendes“ Ordnungsmerkmal. Das bedeutet, dass die Nummer zufällig erzeugt wird und keinerlei Informationen enthält, welche Rückschlüsse auf Betroffene zulassen. Durch die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer als Ordnungsme...

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