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NWB Nr. 32 vom Seite 2373

Die Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Ordnungsmerkmal

Die Synchronisierung von Verwaltungsregistern lässt trotz RegMoG aber wohl noch Jahre auf sich warten

Marlies Karg

Das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) v.  ist am verkündet worden (BGBl 2021 I S. 591). [i]Zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung Klenk, NWB 25/2019 S. 1831Das Artikelgesetz, dessen wichtigster Bestandteil das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz – IDNrG) ist, stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer Modernisierung der Verwaltungsregister und einer Vereinfachung der Interaktion zwischen den Bürger:innen und der Verwaltung dar. Dabei wird die Steuer-Identifikationsnummer der Bürger:innen zum übergeordneten Ordnungsmerkmal und erlangt eine neue Relevanz – allerdings erst in einigen Jahren, da der Gesetzgeber den Behörden großzügige Übergangsfristen eingeräumt hat.

I. Die Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer

1. Das Problem dezentraler Organisation der Datenhaltung

[i]Unstimmigkeiten, überflüssige Datenmengen und wiederholende DatenerhebungIn Deutschland ist die Datenhaltung natürlicher Personen überwiegend dezentral organisiert. Dadurch entstehen Unstimmigkeiten, überflüssige Daten...

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