Berufsrecht | Elektronisches Steuerberaterpostfach (BStBK)
Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand verpflichtet, ab dem das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen. Mit dem beSt kann medienbruchfrei und rechtssicher mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden.
Hintergrund: Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) wird dem Berufsstand damit eine eigene digitale Infrastruktur an die Hand gegeben. Das OZG sieht vor, dass die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend digitalisiert wird. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist das StBerG mit Wirkung zum entsprechend geändert worden (BGBl. I S. 2363; verkündet am ).
Die BStBK führt zum elektronischen Postfach u.a. aus:
Die Steuerberater sollen über die in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware auf die Steuerberaterplattform zugreifen können.
Die Identifizierung kann über den Personalausweis erfolgen.
Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan.
Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt.
Quelle: BStBK online (JT)
Fundstelle(n):
QAAAH-86115