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BGH 10.06.2021 IX ZR 76/20, NWB 31/2021 S. 2259

Mandat | Pflicht zur Herausgabe überzahlter Gerichtskosten gegenüber der Versicherung des Mandanten

Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse unverbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.

Anmerkung:

Die Prozessbevollmächtigen der Versicherungsnehmer können sich nach Ansicht des Senats nicht auf ein Quotenvorrecht der Versicherungsnehmer hinsichtlich überzahlter Gerichtskosten berufen. Das für die Schadensversicherung anerkannte Quotenvorrecht soll einem Versicherungsnehmer ermöglichen, seinen entstandenen Schaden vollständig zu befriedigen, soweit die Ansprüche kongruent sind. Dabei ist nur der Schaden zu berücksichtigen, der adäquat...

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