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Einkommensteuer | Änderung der Pausch- und Höchstbeträge zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten
Die Finanzverwaltung hat die Umzugskostenpauschalen für einen beruflich bedingten Wohnungswechsel nach dem Bundesumzugskostengesetz ab bzw. ab mit Schreiben v. veröffentlicht.
Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Der Höchstbetrag für die Anerkennung von Auslagen für den durch den Umzug bedingten zusätzlichen Unterricht für ein Kind beträgt ab 1.160 € und ab 1.181 €. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 870 € und ab 886 €. [i]Langenkämper, Umzugskosten, infoCenter, NWB PAAAA-57095 Für jede andere Person (Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben) beträgt der Pauschbetrag ab 58...BStBl 2020 I S. 544