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Zulässigkeit und Bilanzierung von Umsatztantiemen
I. Einführung
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantiemezahlungen sind in der Unternehmenspraxis weit verbreitet. Sie werden i. d. R. als Gewinn- und in geringerer Zahl als Umsatztantieme ausgestaltet. Letztere bergen erhebliches Konfliktpotential zwischen dem Stpfl. und der Finanzverwaltung, wenn sie einem GmbH-Geschäftsführer versprochen werden, der zugleich (beherrschender) Gesellschafter der GmbH ist. Im folgenden sollen daher die Voraussetzungen für die steuerrechtliche Zulässigkeit und Bilanzierung von Umsatztantiemen an (beherrschende) GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Ges.-Gf.) untersucht werden.
II. Passivierung von Umsatztantiemeversprechen
1. Handelsrechtliche Grundsätze
Der zivilrechtlich wirksame Anspruch eines Ges.-Gf. auf Auszahlung der vereinbarten Umsatztantieme bzw. die wirksame Verpflichtung der GmbH zur Zahlung der Tantieme entsteht regelmäßig mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Entsprechend dem Verursachungsprinzip ist diese Zusage als sonstige Verbindlichkeit in der Handelsbilanz des Jahres auszuweisen, für das die Umsatztantieme gezahlt wird. Die tatsächliche Auszahlung der Tantieme (meistens kurze Zeit nach Bilanzaufstellung) ist...