Revisionszulassung; Überplanung einer Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren
Gesetze: § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 13a BauGB
Instanzenzug: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Az: 2 D 27/19.NE Urteil
Gründe
1Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
2Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage zu klären, ob eine sogenannte Außenbereichsinsel im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB überplant werden kann.
3Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2021:140621B4BN63.20.0
Fundstelle(n):
UAAAH-85804