Wahl!
Liebe Leserinnen und Leser,
der Wahlkampf biegt auf die Zielgerade ein und am 26.9. wählen die Bürgerinnen und Bürger den 20. Deutschen Bundestag. Die Wahlprogramme der Parteien beinhalten einige Vorschläge, die sich auch auf den Bereich der Entgeltabrechnung auswirken können. Es bleibt abzuwarten, wer sich am Ende in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen wird.
Wie gewohnt hält auch diese Ausgabe spannende Fachbeiträge für Sie bereit. Anne L´habitant hat die betriebliche Gesundheitsförderung als Thema. Sie blickt auf die neue Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Gesundheitsförderungsleistungen. Thomas Rennar schaut auf die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung und die Vorschriften aus dem § 3 Nr. 33 EStG i. V. mit dem Jahressteuergesetz 2020. Gerald Eilts widmet sich dem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung. In meinem Beitrag geht es um die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen. Mein Beitrag liefert Antworten zum Zinsvorteil als geldwerter Vorteil und wie dieser berechnet wird.
Die letzten Wochen und Monate waren geprägt von gesetzlichen Anpassungen und Änderungen. Nach der neuen Regierungsbildung erwarten uns sicherlich noch weitere Änderungen. Es bleibt also spannend. Nutzen wir die Zeit, um Energie zu tanken. Genießen Sie weiterhin den Sommer.
Die Redaktion ist für Sie weiterhin erreichbar unter lohn-direkt-redaktion@nwb.de.
Bleiben Sie zuversichtlich und weiterhin bei bester Gesundheit.
Ihr
Markus Stier
Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 6/2021 Seite 1
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