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Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines teilweise untervermieteten Grundstücks
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt auch dann vor, wenn der Erwerber das bisher gepachtete Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet. Die Geschäftsveräußerung setzt nicht die Fortsetzung der nämlichen Tätigkeit, sondern nur voraus, dass sich die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten hinreichend ähneln.
I. Leitsatz
Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet.
II. Sachverhalt
Ein Unternehmer betrieb in den Streitjahren 2010 bis 2013 eine Fahrzeugaufbereitung und erbrachte Haus- und Gartenserviceleistungen. Er erwarb das bisher gepachtete Grundstück auf dem sich u. a. auch sein Betriebssitz befand. Der Unternehmer hatte das gepachtete Grundstück, soweit keine Nutzung durch ihn selbst erfolgte, untervermietet. Im Kaufvertrag verzichtete der Veräußerer auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG und es wurde festgehalten, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
Der Unternehmer erklärte für das Jahr 2010 eine Steuerschuld gem. § 13b UStG und machte gleichzeitig abziehb...