Hochwasser | Unterstützung aus Sachsen (FinMin)
Auch der Freistaat Sachsen unterstützt die Betroffenen der Hochwasserereignisse mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene, aber auch für Spender und Unterstützer vorsieht ().
Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sehen insbesondere vor, den unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen fällige Steuern zinsfrei zu stunden, Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer anzupassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. Auch der Verlust von Buchführungsunterlagen durch das Hochwasser findet Berücksichtigung.
Daneben gibt es auch Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen. Bis zum genügt unter anderem ein vereinfachter Spendennachweis für Zuwendungen, die zur Hilfe auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift, die Sie abrufen können.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt allen Betroffenen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen zeitnah mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 28.7.2021 (il)
Fundstelle(n):
NWB XAAAH-85615