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Bilanzieller Ausweis von Ersatzteilen und Werkzeugen
Im Industriebetrieb ergeben sich immer wieder Fragen hinsichtlich der Bilanzierung von Ersatz- oder Reserveteilen und Werkzeugen. Dabei ist wegen der Ergebnisbelastung zunächst die Unterscheidung in Vermögensgegenstände und Betriebsausgaben wichtig, wegen der Bewertung (vgl. dazu zuletzt auch , BBK KN-Nr. 282/94) aber auch die Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
I. Grundsätzliche Zuordnung
Werkzeuge, Ersatz- oder Reserveteile, die bei der Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstands zur betriebsnotwendigen Erstausstattung zählen, gehören zum Anlagevermögen ( BStBl I 1982 S. 571; vom , BStBl I 1982 S. 776). In allen anderen Fällen handelt es sich um nicht selbständig nutzbare, auswechselbare Ersatzteile, die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft auf Vorrat gehalten werden. Sie werden in der Praxis unterschiedlich bilanziert.
II. Ersatz- oder Reserveteile
Nicht zur Erstausstattung gehörende Ersatzteile werden i. d. R. aus Vereinfachungsgründen als Vorräte im Umlaufvermögen aktiviert. Besser wäre jedoch eine Unterscheidung:
Entsprechend der allgemeinen Zuordnungsregel sind Ersa...