Corona | Fachlicher Hinweis zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen aktualisiert (IDW)
Das IDW hat am einen aktualisierten Fachlichen Hinweis zu den steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen veröffentlicht.
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Der aktualisierte Fachliche Hinweis vom gibt einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen.
Neben der Aktualisierung der Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden wurden zum Abschluss der Legislaturperiode die in der Vorversion erhaltenen Informationen auf den neuesten Stand gebracht und hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt: Der neue Fachliche Hinweis Steuern berücksichtigt nun die bis zum verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die bis zum vorstehenden Datum veröffentlichten BMF-Schreiben.
Von besonderer praktischer Relevanz dürften - wie bisher - die gewährten Verfahrenserleichterungen für die besonders betroffenen Steuerpflichtigen sein. Zu nennen sind hier v.a.
die erweiterten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige (für 2019 und 2020),
die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung (für 2019 und 2020),
die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren Steuervorauszahlungen unbürokratisch anpassen zu lassen.
Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen
zur Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag,
zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft,
zur Übernahme von Kosten für Covid-19 Tests durch den Arbeitgeber,
zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.
Der Fachliche Hinweis ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.
Quelle: IDW online (il)
Fundstelle(n):
NAAAH-85614