Online-Nachricht - Mittwoch, 28.07.2021

Corona | Fachlicher Hinweis zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen aktualisiert (IDW)

Das IDW hat am einen aktualisierten Fachlichen Hinweis zu den steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen veröffentlicht.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

Der aktualisierte Fachliche Hinweis vom gibt einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung der von der Coronavirus-Krise besonders betroffenen Steuerpflichtigen.

Neben der Aktualisierung der Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden wurden zum Abschluss der Legislaturperiode die in der Vorversion erhaltenen Informationen auf den neuesten Stand gebracht und hinzugekommene steuerliche Hilfsmaßnahmen ergänzt: Der neue Fachliche Hinweis Steuern berücksichtigt nun die bis zum verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die bis zum vorstehenden Datum veröffentlichten BMF-Schreiben.

Von besonderer praktischer Relevanz dürften - wie bisher - die gewährten Verfahrenserleichterungen für die besonders betroffenen Steuerpflichtigen sein. Zu nennen sind hier v.a.

  • die erweiterten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige (für 2019 und 2020),

  • die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung (für 2019 und 2020),

  • die Möglichkeit, im vereinfachten Verfahren Steuervorauszahlungen unbürokratisch anpassen zu lassen.

Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen

  • zur Auswirkung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen auf Forderungen zum Bilanzstichtag,

  • zu Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die umsatzsteuerliche Organschaft,

  • zur Übernahme von Kosten für Covid-19 Tests durch den Arbeitgeber,

  • zur Umsatzsteuerbefreiung der Abnahme von Corona-Schnelltests.

Der Fachliche Hinweis ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.

Quelle: IDW online (il)

Fundstelle(n):
NAAAH-85614