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BGH 22.06.2021 II ZR 140/20, NWB 30/2021 S. 2178

GmbH | Nachvertragliche Auskunftspflicht des Geschäftsführers

Die (nachvertragliche) Auskunftspflicht des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (vgl. § 666 BGB i. V. mit §§ 675, 611 BGB) hängt maßgeblich vom Informationsbedürfnis der Gesellschaft ab.

Anmerkung:

Die Verpflichtung zur Auskunft besteht nur eingeschränkt, weil der Auskunftsanspruch nach § 666 BGB eine aus dem Auftragsverhältnis folgende unselbständige Nebenpflicht darstellt. Diese hängt bei einem vorbereitenden Auskunftsanspruch vor allen Dingen vom Aufklärungsbedürfnis zur Geltendmachung eventueller Hauptansprüche ab. Im Haftungsprozess der GmbH gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer trägt dieser zwar die Darlegungs- und Beweislast für sein pflichtgemäßes Verhalten. Ein Auskunftsinteresse der Gesellschaft ergibt sich aber ungeachtet dessen aus dem begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung des Geschäfts...

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