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Das Statusfeststellungsverfahren
In der KV, PV, RV und AV sind Personen, die als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, versicherungspflichtig. Diese müssen von ihrem Arbeitgeber zur Sozialversicherung angemeldet werden, vom Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslohn sind SV-Beiträge und Steuern zu berechnen und an die zuständigen Stellen abzuführen. Es bedeutet aber umgekehrt auch: All diese Aufgaben entfallen, wenn eben kein Arbeitnehmerstatus vorliegt. Woran wird nun aber die Entscheidungsfindung ausgerichtet? Das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) dient dazu, Unsicherheiten beim Sozialversicherungsstatus auszuräumen.
I. Das optionale Statusfeststellungsverfahren
Beteiligte können bei der DRVB beantragen, den Status des Erwerbstätigen feststellen zu lassen (§ 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Mit dem optionalen Anfrageverfahren wird den Beteiligten die Möglichkeit eröffnet, in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob ein Auftragnehmer selbständig tätig oder abhängig beschäftigt und aufgrund der Beschäftigung SV-pflichtig ist.
Die Angaben und Unterlagen, die die DRVB für ihre Entscheidung benötigt, hat sie nach § 7a Abs. 3 SGB IV schriftlich bei d...