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Optionsmodell zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft
Wesentliche Aspekte im Überblick
Im Schnelldurchgang hat das sogenannte Optionsmodell das Gesetzgebungsverfahren passiert. Das Gesetz sieht vor, dass sich eine Personengesellschaft, die im aktuellen Besteuerungssystem transparent behandelt wird, auf Antrag zukünftig nach den Besteuerungsregeln für Kapitalgesellschaften, und damit intransparent besteuern lassen kann. Gegenüber dem Regierungsentwurf v. wurden in 2./3. Lesung im Bundestag am noch zahlreiche Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen. Dieser Gesetzesfassung hat der Bundesrat nun am ohne weitere Änderungen zugestimmt. Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann die Neuregelung Anfang 2022 in Kraft treten. Die gesetzlichen Regelungen im Detail (mit dem Stand nach 2./3. Lesung) sind in NWB-EV 6/2021 S. 185 ausführlich erläutert. Nachfolgend werden wesentliche Aspekte herausgegriffen.
Im Ergebnis ist die Gesetzesänderung zu begrüßen, da mit dem Optionsmodell eine zusätzliche Gestaltungsoption für Unternehmen besteht. Allerdings erfordert der formal sehr einfache Wechsel des Besteuerungsregimes eine umfassende Prüfung der steuerlichen Folgen. Die s...