Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unrichtige Buchführung als Tatbestand des Kreditbetrugs
I. Einführung
In der Praxis ist festzustellen, dass seitens kreditbeantragender Unternehmen zum Teil Zahlenwerke vorgelegt werden, die zwar angeblich aus der Buchhaltung stammen, den tatsächlichen Geschäftsablauf aber nicht korrekt wiedergeben. Der vorliegende Beitrag macht auf die in diesem Zusammenhang bestehenden strafrechtlichen Risiken aufmerksam. Kritisch untersucht wird dabei auch die Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Ausführungen werden mit Hilfe von Fallbeispielen veranschaulicht. Schon an dieser Stelle sei angemerkt, dass der Kreditbetrug gem. § 265b StGB lediglich zwischen zwei Unternehmen erfolgen kann. Die Kreditgewährung ist dabei nicht auf Banken beschränkt, sondern kann von allen Unternehmen vorgenommen werden.
II. Der Tatbestand des Kreditbetrugs
Gem. § 265b Abs. 1 StGB begeht derjenige Kreditbetrug, der einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
über wirtschaftliche Verhältnisse
unrichtige oder unvollständige Unterlagen (Bilanzen, GuV, Vermögensübersichten oder Gutachten) vorlegt oder
schriftlich un...