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Lohn und Gehalt | Änderung der Pausch- und Höchstbeträge zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten
Das BMF hat neue Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen und Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten bei beruflich veranlassten Inlandsumzügen bekannt gemacht. Die neuen Werte gelten für Umzüge, bei denen der Tag vor dem Einladen des Umzugsgutes nach dem liegt.
Die [i]Erhöhung zum 1.4.2021 bzw. 1.4.2022 Tabelle gibt einen Überblick über die geänderten Beträge:
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bisher
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ab
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ab
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Höchstbetrag für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder | 1.146 € | 1.160 € | 1.181 € |
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen: | |||
- Mitarbeiter | 860 € | 870 € | 886 € |
- sonstige mitumziehende Person | 573 € | 580 € | 590 € |
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet | 172 € | 174 € | 177 € |