IWB Nr. 14 vom Seite 3

Bücher und Kommentare

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Mit [i]Neu für Sie: die 45. Ergänzungslieferung zum DBA-Kommentar unter NWB OAAAD-13646 der 45. Ergänzungslieferung erhalten Sie die folgenden Neukommentierungen:

  • Art. 8 OECD-MA Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt von Dr. Thomas Rolf,

  • Art. 17 OECD-MA Künstler und Sportler von Dr. Michael Maßbaum und

  • Art. 25 OECD-MA Verständigungsverfahren von Kasper Dziurdz, Dr. Katharina Kubik und Dr. Christoph Marchgraber.

Art. 8 OECD-MA ist eine Spezialvorschrift, die auf die besonderen Umstände der internationalen Schiff-/Luftfahrt zugeschnitten ist. Bis zum Update 2017 sah das OECD-MA vor, dass das Schiff oder Luftfahrzeug von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben werden musste. Dies führte zu einem umfassenden Besteuerungsrecht des Geschäftsleitungsstaates. Artikel 8 wurde durch das OECD-Update 2017 grundlegend geändert. Die Änderungen betreffen sowohl den Anwendungsbereich der Regelung als auch die Zuweisung des Besteuerungsrechts. Wurde vor dem Update bezüglich der Besteuerung von Schifffahrts- und Luftfahrtunternehmen auf den Ort der Geschäftsleitung abgestellt, richtet sich die Besteuerung nach dem Update 2017 nach der Ansässigkeit des Unternehmens. Die bisherigen Absätze 2 und 3 von Artikel 8 a. F., die die Binnenschifffahrt und den Ort der Geschäftsleitung an Bord eines Schiffes betrafen, sind nach dem Update 2017 weggefallen. Praktische Bedeutung wird das Update 2017 für neu abzuschließende bzw. zukünftig zu revidierende DBA haben. S. 4

Die zunehmende Kommerzialisierung der künstlerischen Tätigkeiten und des Sports sowie neue Tätigkeitsfelder z. B. im Bereich des E-Sports erfordern eine Berücksichtigung auch in der Kommentierung des Steuerrechts – und dies gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Aktivitäten, auf die DBA anzuwenden sind. Hier ist eine aktuelle Kommentierung des Art. 17 OECD-MA (Künstler und Sportler) notwendige Grundlage zur Bearbeitung der Fragestellungen durch den Praktiker. Mit der überarbeiteten Kommentierung des Art. 17 OECD-MA ist der Kommentar auch an dieser Stelle aktuell. Eingearbeitet wurden die Änderungen des OECD-MA-Kommentars, die vielfältige Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeiten, neue Schreiben und Erlasse der Finanzverwaltung und natürlich auch eine umfassende Anzahl von Literaturmeinungen, die sich seit der letzten Kommentierung mit diesen Steuerrechtsfragen beschäftigt haben. Dabei wird die zunehmende Komplexität in diesem Bereich deutlich, z. B. durch Auswertungsmöglichkeiten im Internet.

Der Bereich der internationalen Steuerstreitbeilegung hat in den letzten Jahren verstärkt Veränderung und Neuerung erfahren. Vor allem das BEPS-Projekt hat zu einem Update des OECD-MA 2017 bei den abkommensrechtlichen Verständigungs- und Schiedsverfahren geführt und zusätzlich wesentliche Änderungen durch das MLI gebracht. Daran anschließend hat auch die EU mit der EU-Streitbeilegungsrichtlinie (umgesetzt in Deutschland seit 2019) einen wichtigen Rechtsakt zur Beilegung von grenzüberschreitenden steuerlichen Streitigkeiten innerhalb der EU verabschiedet. Die Neukommentierung des Art. 25 OECD-MA (Verständigungsverfahren) beinhaltet einerseits die Änderungen auf OECD-Ebene, stellt andererseits aber auch alle anderen genannten Entwicklungen dar. Damit wird dem Steuerrechtspraktiker übersichtlich und in praxisrelevanter Weise ein Überblick über alle möglichen internationalen Steuerstreitbeilegungsmechanismen in einem Werk geboten.

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Fundstelle(n):
IWB 14 / 2021 Seite 3 - 4
NWB YAAAH-85389