Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Büroversehens; Antragswiderruf
Leitsatz
1. Der erkennende Senat schließt sich der Auffassung an, dass die Zustimmung zu einer belastenden Übergangsregelung in einem
BMF-Schreiben zum Verlust des Rechts, wegen der die Zustimmung betreffenden Besteuerungsgrundlagen die Änderung der Steuerfestsetzung
zu verlangen, führt.
2. Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines entschuldbaren Büroversehens bei der Einhaltung einer Frist begehrt,
muss substantiiert und in sich schlüssig vorgetragen werden, wie die Fristen im Büro des Prozessbevollmächtigten überwacht
werden. Der pauschale Hinweis darauf, dass Fristeinträge sowie Posteingänge im Sekretariat täglich durch ausgebildete und
zuverlässige Bürokräfte erfasst werden, genügt insoweit nicht.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2021 S. 328 Nr. 10 SAAAH-85365
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