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Neue Regelungen im StBerG zum 1.8.2021
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften v. ( BGBl 2021 I S. 2154) enthält in seinem Art. 21 verschiedene Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), die am in Kraft treten (Art. 25 Abs. 1). Der Überblick klammert insbesondere redaktionelle Folgeänderungen aus.
I. Steuerberaterprüfung auch in elektronischer Form
[i]Eindeutige RechtsgrundlageZukünftig kann die schriftliche Prüfung auch elektronisch durchgeführt werden (§ 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG n. F.). Durch diese Ergänzung ist für die Steuerberaterprüfung eine eindeutige Rechtsgrundlage [i]Marx, NWB 26/2021 S. 1906geschaffen. Die Regelung gilt ebenso für die Prüfung in verkürzter Form nach § 37a Abs. 1 StBerG und die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 4 StBerG (§ 37a Abs. 5 StBerG).
[i]StBK treffen die Entscheidung über die elektronische Durchführung der PrüfungDie Entscheidung darüber, ob die schriftliche Prüfung elektronisch durchgeführt wird, liegt bei der zuständigen Steuerberaterkammer (§ 37b StBerG). Diese kann unter Berücksichtigung ihrer Verhältnisse (u. a. Vorhandensein von technischen Lösungen zur Umsetzung, Anzahl der Prüfungsteilnehmer usw.) selbst entscheiden, ob und wann die schriftliche Prüfung in elektronischer Form durchgeführt wird (so BStBK, Stellungnahme v. 21.8.2020 S. 3). Allerdings sieht der Gesetzgeber die Neuregelung als den ersten ...