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NWB Nr. 30 vom

KöMoG: Optionsmodell im Lichte steuerlicher Sperrfristen

Sergej Müller

Optieren oder nicht optieren: Eine Fragestellung, die sich in der steuerlichen Beratungspraxis auch an einschlägigen Sperrfristen zu orientieren haben wird.

Sperrfristverhaftungen aus der Vergangenheit

[i]Option kann Sperrfristverstoß implizierenIm Zuge der Übertragung von Mitunternehmeranteilen, Einzelwirtschaftsgütern, Anteilen an Kapitalgesellschaften und im Kontext der Realteilung können steuerlich relevante Sperrfristverhaftungen aus der Vergangenheit existieren, die für einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung zu beachten sein werden. Aber auch grunderwerbsteuerbefreite Vorgänge i. S. des § 5 Abs. 1 GrEStG werden künftig durch eine Option zur Körperschaftsbesteuerung einen Sperrfristverstoß implizieren. Damit wird vor einem Optionsantrag die steuerliche Vergangenheit dezidiert zu prüfen und zu dokumentieren sein, um einen Sperrfristverstoß zu vermeiden.

Sperrfristverhaftungen nach Option bzw. Rückoption

[i]„Optionsschaukel“ nicht zur kurzfristigen Situationsverbesserung geeignetEtwaige Sperrfristverhaftungen können sich ebenso nach Ausübung der Option respektive durch eine sich der Option anschließende Rückoption ergeben. Wegen der Vielzahl steuerlicher Sperrfristen sollte sowohl die Option i. S. des § 1a Abs. 1 KStG als auch die korres...

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