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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Kfz-Lieferungen und Scheingeschäfte
Ein fehlender Belegnachweis steht der Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht entgegen, wenn feststeht, dass die gelieferte Ware tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.
Zwar [i]Ungewöhnlichkeiten reichen für Annahme eines Scheingeschäfts nicht aus kann die Umsatzsteuerfreiheit versagt werden, wenn es sich bei den Lieferungen um Scheingeschäfte i. S. von § 41 Abs. 2 AO gehandelt hat. Allein ungewöhnliche Umstände bei der Bezahlung, z. B. die Bezahlung durch Dritte, oder bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung, z. B. die Bestellung der Sonderausstattung durch einen Dritten, reichen für die Annahme eines Scheingeschäfts aber nicht aus.
Im [i]BFH hatte zwecks Prüfung von Scheingeschäften zurückverwiesen Streitfall hatte die Klägerin an eine slowakische Gesellschaft drei Pkw geliefert und die Lieferung als steuerfrei behandelt. Der Geschäftsführer der slowakischen Gesellschaft w...