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NWB BB 8/2021 S. 227

Steuererklärungen 2020: Fristverlängerung für Steuerpflichtige

Es gibt gute Nachrichten für Unternehmer und Steuerzahler. Die Bundesregierung hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 für beratene und unberatene Steuerpflichtige verlängert. Geregelt ist die Fristverlängerung im „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ (ATAD-Umsetzungsgesetz, ATADUmsG). Beispielsweise wurde die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 ausgedehnt.

Unberatene Steuerpflichtige erhalten drei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Erklärung. Wichtig für Unternehmer und andere Steuerpflichtige ist, dass auch das gesamte restliche Fristensystem angepasst wurde, beispielsweise die Fristen für Zinszahlungen, Verspätungszuschläge, Vorabanforderungen oder die Zeiträume für die Einkommensteuervorauszahlungen. Hintergrund für die Fristverlä...

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