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NWB BB 8/2021 S. 228

Unternehmensnachfolge: Auch an digitales Erbe denken

Unternehmer und Privatleute, die ihren Nachlass regeln, denken oft noch nicht an ihr digitales Erbe. Das bedeutet, dass Nachfolger oder Erben oft mehrere Wochen oder Monate warten müssen, bis z. B. das Testament eröffnet wird. In der Zwischenzeit kann es dadurch im Betrieb zu Stillständen kommen, wenn z. B. Zugangsdaten zu digitalen Anwendungen nicht zur Verfügung stehen.

Unternehmer und Privatleute sollten daher zwingend eine Vollmacht aufsetzen, in der eine oder mehrere Vertrauenspersonen bemächtigt werden, auch den digitalen Nachlass zu regeln. Die Vollmacht sollte dabei „über den Tod hinaus“ gelten. Außerdem darf nicht vergessen werden, die Regelungen aktuell zu halten und sie mindestens einmal pro Jahr anzupassen. Kürzere Prüfabstände sind nur sinnvoll, wenn sich gravierende Dinge ände...

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