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BBK Nr. 19 vom Seite 945 Fach 2 Seite 1139

Drittes Finanzmarktförderungsgesetz

Dr.  Berthold Kusserow und Mark Jens Hofmann, Frankfurt/M.

I. Einführung

Am ist das ”Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland” (sog. Drittes Finanzmarktförderungsgesetz, ”3. FMG”) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten (BGBl 1998 I S. 529 ff.). Das Gesetz gliedert sich in 30 Artikel. Der Schwerpunkt der Neuregelungen liegt im Bereich des Börsengesetzes (Art. 1), des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (Art. 2), des Wertpapierhandelsgesetzes (Art. 3), des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (Art. 4), des Auslandsinvestment-Gesetzes (Art. 5) und des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (Art. 7). Diese werden nachfolgend dargestellt. Ziele des Gesetzes sind:

  • Verbesserung der Risikokapitalversorgung der mittelständischen Wirtschaft durch Senken der Transaktionskosten für die Kapitalbeschaffung über die Börse;

  • Vergrößerung des Kapitalangebots auf den Terminmärkten, indem Investmentgesellschaften erstmals die Möglichkeit zur Investition in bestimmte Terminmarktprodukte (z. B. OTC-Instrumente) ermöglicht wird;

  • Erhöhung des börslichen Eigenkapitalangebots durch die Zulassung bisher nicht gestatteter Investmentfondstypen;

  • Ausweitung des Kapitalangebots für nicht-börsennotierte Unternehmen durch eine umfassen...

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