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Zuständigkeitsänderungen bei den Finanzämtern zum
Auflösung des Finanzamtes Zittau;
Verlagerung der bisherigen KraftSt-Stelle des FA Leipzig I
Zum treten folgende Zuständigkeitsänderungen bei den sächsischen Finanzämtern in Kraft:
1. Auflösung des Finanzamtes Zittau
Mit Wirkung zum wird das Finanzamt Zittau aufgelöst.
In diesem Zusammenhang wird das Finanzamt Löbau zukünftig die Zuständigkeit für den gesamten Landkreis Löbau-Zittau übernehmen.
Sämtliche bisher beim Finanzamt Zittau geführten Vorgänge gehen auf das Finanzamt Löbau über.
Um einerseits mehrmalige Zuständigkeitsänderungen innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden und zum anderen um das Finanzamt Zittau zu entlasten, bittet die OFD ab dem keine Aktenabgaben an das Finanzamt Zittau vorzunehmen.
Nach dem können Aktenabgaben an das neu zuständige Finanzamt Löbau wieder durchgeführt werden.
In besonders dringenden Einzelfällen ist das individuelle Vorgehen mit den Finanzämtern Zittau und Löbau abzustimmen.
Das Finanzamt Löbau bezieht zum das neue Amtsgebäude in der Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau.
2. Zuständigkeitsänderungen bei der bisherigen Kraftfahrzeugsteuerstelle des Finanzamtes Leipzig I
Zum werden Zuständigkeitsänderungen für die Kraftfahrzeugsteuer der Stadt Leipzig und des ...