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Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer;
Rechtsänderungen ab
Bezug:
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Anwendung der ab geänderten Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes und des Feuerschutzsteuergesetzes folgendes:
A. Allgemeines
Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) betreffend die ”Zweite Richtlinie des Rates vom zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG (Amtsblatt der EG Nr. L 172 vom )” sind das Versicherungsteuergesetz (VersStG) und das Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG) durch das Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom (BGBl 1990 I S. 1249, BStBl 1990 I S. 341) geändert worden.
Durch die Richtlinie soll vermieden werden, daß die in den EG-Mitgliedstaaten bestehenden erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen und Sätze der Versicherungsteuern oder ähnlicher Abgaben zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Versicherungsleistungen zwischen den Mitgliedstaaten führen. Zur Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs ist deshalb vo...