Einfuhr von in Teheran erworbenem Zuchtkaviar ohne Einfuhrgenehmigung - Umfang der Beschlagnahme?
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Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
Das Verfahren VII R 23/18 war durch Beschluss vom ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VII R 17/21 (VII R 23/18) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-87/20 durch Urteil vom entschieden hat.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAH-84205