BFH - II R 15/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: BewG § 11 Abs 2 S 2, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3
Rechtsfrage
Kann der gemeine Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG auch aus der (freiwilligen) Einziehung von Geschäftsanteilen abgeleitet werden, sodass der Substanzwert als Untergrenze nicht zum Tragen kommt, oder steht dies dem Kriterium "unter fremden Dritten" entgegen? Reicht es für die Ableitung aus, dass die schuldrechtliche Vereinbarung (Verpflichtungsgeschäft) über die Einziehung der Geschäftsanteile vor dem Bewertungsstichtag erzielt wurde, oder muss der Beschluss der Gesellschafterversammlung (Verfügungsgeschäft) ebenfalls vor dem Bewertungsstichtag gefasst worden sein?
gemeiner Wert; Gesonderte Feststellung; Kapitalgesellschaft; Substanzwert
Fundstelle(n):
Nr. 13/2025 S. 768
DStRE 2025 S. 273 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2025 S. 131
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2025 S. 492
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2025 S. 160
VAAAH-84165