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Anteile einer GmbH & Co. KG an der Komplementär-GmbH
I. Sachverhalt
Bei einer großen GmbH & Co. KG stellt der Abschlussprüfer fest, dass eine sog. „Einheitsgesellschaft“ vorliegt. Dem Abschlussprüfer fällt auf, dass der nach § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB geforderte Sonderposten nicht ausgewiesen wird.
II. Fragestellung
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Berichterstattung des Abschlussprüfers?