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Rederecht für den Abschlussprüfer auf der Hauptversammlung?
Der Berufsstand der Abschlussprüfer hat durch den Bilanzskandal Wirecard erheblich gelitten. Die ersten Gesetzesänderungen (FISG) wurden am vom Bundestag beschlossen. Aufgrund der anstehenden Bundestagswahl gab es nicht nur für den Untersuchungsausschuss, sondern auch für die Reformen einen massiven Zeitdruck. Die Haftung für Abschlussprüfer wurde verschärft, eine Trennung von Prüfung und Beratung eingeführt und die externe Rotationspflicht ausgeweitet. Die Themen Joint Audit, Honorarordnung für Abschlussprüfer und ein Rederecht auf der Hauptversammlung wurden aufgrund der Eile nicht umfangreich diskutiert. Dieser Beitrag soll zur Frage eines Rederechts auf der Hauptversammlung einige Argumente für Diskussionen liefern.
I. Gründe für das Erfordernis einer Diskussion
Die Abschlussprüfer stehen seit letztem Sommer zunehmend in der Kritik. Dies liegt vor allem am Bilanzskandal Wirecard. Die Wirtschaftsprüfer von EY sind in den letzten Monaten vor allem durch die Aufarbeitung des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages unter Druck geraten. Vor wenigen Wochen sorgte die Meldung von Business Insider für weitere Unruhe: „Ein Wirtschaftsprüfer und Hochschulprofessor aus Leipzig erstellte Gutachten für über 60 Firmen der German Property Group, obwohl bei den Unternehmen keine Buchhaltung vorlag.“
In den letzten Monaten habe ich viele Gespräche mit Wirtschaftsprüfern von kleinen sowie mittelständischen Prüfungsgesellschaften als auch Prüfern bei den Big4 geführt. Ich habe mir viele Gedanken darüber gemacht, was sich ändern muss, um die bestehende Erwartungslücke an die Abschlussprüfer zu schließen. Durch meine Anhörung als Sachverständige im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am habe ich mich schon sehr früh mit Reformvorschlägen beschäftigt. Denn bereits bei der Aufarbeitung des Bilanzthrillers ging es um die Frage, welche Gesetzesänderungen notwendig sind. Die Abgeordneten wollten dazu meine Ansichten hören.