Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG
1. Aufl. 2022
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Liebe Leser,
zu Ende der 19. Legislaturperiode hat der Gesetzgeber zwei grundlegende Novellen für Personengesellschaften auf den Weg gebracht, zivilrechtlich durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und steuerrechtlich durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG).
Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz mit seiner Kernnorm – § 1a KStG – sieht eine Option für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer vor. In seinem Editorial in der NWB 26/2021 S. 1849 schreibt Dr. Strahl dazu: „Damit wird – erstmals zum – die Möglichkeit eröffnet, ein hybrides Steuersubjekt zu erschaffen, bei dem für Zwecke der Ertragsbesteuerung strikt zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschafterebene zu differenzieren ist, während es etwa mit Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der transparenten Betrachtung bleibt.
Selten war ein Gesetzgebungsverfahren von derart vielen Unkenrufen begleitet wie jenes zum KöMoG und selbstredend ist zu konstatieren, dass die Option zur Körperschaftsteuer mit vielen Stolpersteinen behaftet ist – insbesondere funktional wesentliche Betriebsgrundlagen ...