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NWB Sanieren Nr. 6 vom Seite 180

Impfung von Arbeitnehmern gegen COVID-19

Arbeitsrechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber

Dr. Marc Spielberger und Dr. Tilmann Restle

Die Bundesregierung geht davon aus, bis Ende des Sommers allen Personen eine Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID-19) anbieten zu können. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung ist hingegen nicht geplant. Ohne Impfpflicht müssen Arbeitgeber damit rechnen, dass nicht alle Arbeitnehmer ihrer Belegschaft, die sich impfen lassen können, sich auch tatsächlich gegen COVID-19 impfen lassen werden und dass die Belegschaft aus geimpften und nicht geimpften Arbeitnehmern bestehen wird. Für Arbeitgeber stellt sich daher die Frage, welche arbeitsrechtlichen Handlungs- und Gestaltungsspielräume sie in diesem Zusammenhang gegenüber den Arbeitnehmern ihrer Belegschaft haben.

Kernaussagen
  • Arbeitgeber können von Arbeitnehmern nicht verlangen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.

  • Ein Recht für Arbeitgeber auf Auskunft, ob Arbeitnehmer gegen COVID-19 geimpft sind oder bereits in der Vergangenheit mit COVID-19 infiziert waren, besteht regelmäßig nicht.

  • Die Kündigung von dem Kündigungsschutzgesetz unterfallenden Arbeitsverhältnissen wegen einer fehlenden Impfung gegen COVID-19 dürfte nur in sehr wenigen Fällen wirksam möglich sein.

I. Arbeitsrechtliche Fragestellungen

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, so wei...

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