NWB Sanieren Nr. 6 vom Seite 161

Das MoPeG kommt – und Corona bleibt

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

In „letzter Minute“ vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag am 24.6. den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – abgekürzt MoPeG – angenommen. Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird konsolidiert und Personenhandelsgesellschaften sollen grundsätzlich auch zur gemeinsamen Ausübung freier Berufe zugänglich gemacht werden. Aus diesem Gesetz ergeben sich also auch für Steuerberaterkanzleien erhebliche Konsequenzen, wenn auch erst ab 2024. Wir werden daher ausführlich noch einmal die Änderungen im Einzelnen zu späterer Zeit darstellen. Damit Sie sich aber jetzt schon einmal ein Bild über die künftigen Regelungen machen können, stellt Prof. Dr. Volker Römermann diese im Überblick vor.

Die durch das StaRUG neu geschaffenen Tätigkeitsfelder der Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderatoren hatten wir Ihnen ja schon vorgestellt. Welche Pflichten haben diese aber eigentlich mit Bezug auf die Steuern des Schuldners? Wie weit haften sie, wenn steuerliche Pflichten des Schuldnerunternehmens nicht erfüllt werden? Diese Fragen beantwortet Ihnen Dr. Marius F. Schumann . Er war im Rahmen einer Abordnung beim Bundesjustizministerium in dem Referat tätig, das den Gesetzgebungsprozess zum StaRUG federführend betreut hat.

Prof. Dr. Gerhard Pape führt seinen Beitrag aus dem letzten Heft zu den Änderungen des Insolvenzverfahrens durch das SanInsFoG fort (dort S. 132) und geht jetzt im Detail u. a. auf die Ausgestaltung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens und die Neuregelung des Schutzschirmverfahrens konkreter ein.

Ab klären Dr. Marc Spielberger und Dr. Tilmann Restle die arbeitsrechtlich bedeutsamen Fragen zur Impfung von Arbeitnehmern gegen COVID-19. Eine gesetzliche Impfpflicht ist derzeit nicht geplant. Welche arbeitsrechtlichen Handlungs- und Gestaltungsspielräume haben also Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern, diese zur Impfung zu bewegen? Wie können sie rechtlich zulässig Anreize zur Impfung schaffen? Haben sie Auskunftsrechte, ob der Arbeitnehmer geimpft ist oder vielleicht sogar genesen? Und können sie im Fall der Weigerung auch eine Kündigung aussprechen?

Last but not least erklärt Christof Maurer , welche konkreten Kostensenkungsmaßnahmen in der Krise ergriffen werden können und sollten. Wichtig ist, nicht in der Eile den Kopf zu verlieren, sondern geplant, strukturiert und gut organisiert vorzugehen, um Kosten nachhaltig zu senken. Worauf zu achten ist, was es zu bedenken gilt, beschreibt dieser Beitrag ausführlich.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 6/2021 Seite 161
NWB XAAAH-83992