Online-Nachricht - Montag, 19.07.2021

Corona | Direktanträge auf Neustarthilfe Plus möglich (BMWi)

Seit dem können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus gestellt werden. Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am .

Hintergrund: Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 € pro Monat für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht.

Das BMWi führt zum Antrag u.a. aus:

  • Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe Plus direkt unter www.direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) stellen.

  • Die Antragsstellung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-83934