Gleichmäßige Verteilung einer einmaligen Zuzahlung des
Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines zur Privatnutzung
überlassenen betrieblichen Kfz auf die zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber vereinbarte Nutzungsdauer des Kfz
Leitsatz
1. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 Lohnsteuerrichtlinien) ist
eine in einer Summe erfolgende Zuzahlung eines Arbeitnehmers zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen
betrieblichen Kfz auf die Nutzungsdauer des Kfz gleichmäßig zu verteilen. Die Zuzahlung mindert den monatlichen geldwerten
Vorteil aus der privaten Kfz-Nutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die
Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde.
2. In seiner jüngsten Rechtsprechung ist der BFH von dem Grundsatz, dass es sich bei einer Zuzahlung grundsätzlich um Werbungskosten
handeln soll, ausdrücklich abgerückt. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug solcher Aufwendungen kommt daher nicht in Betracht.
3. Der Anwendungsbereich der Richtlinie 8.1 Abs. 9 Nr. 4 Sätze 2 und 3 Lohnsteuerrichtlinien ist dann eröffnet, wenn eine
Zuzahlung geleistet wird, aber keine Vereinbarung zur voraussichtlichen Nutzungsdauer oder zu einer Verteilung der Zuzahlung
getroffen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1626 Nr. 19 LAAAH-83876
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 16.04.2018 - 9 K 210/17
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