Widerruf der Bestellung
als Steuerberater: Erhebliche Steuerschulden - konkrete Gefährdung
von Auftraggeberinteressen
Leitsatz
1. Erhebliche
Steuerschulden eines Steuerberaters können einen Vermögensverfall
im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG begründen. Dies gilt insbesondere,
wenn sich der Steuerberater bereits seit über fünf Jahren wiederkehrend
in Vollstreckung befindet, Ratenzahlungsvereinbarungen nicht einhält
und seinen Steuererklärungspflichten nicht nachkommt.
2. Eine konkrete Gefährdung
von Auftraggeberinteressen ist anzunehmen, wenn der Steuerberater
in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig
ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält. Hierzu zählen insbesondere steuerliche
Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen. Denn in diesem Fall ist
die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem Druck seiner
Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung vertraglicher
Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung
von Auftraggeberinteressen auszugehen ist.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 12 Nr. 29 DStR 2021 S. 12 Nr. 29 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2022 S. 423 CAAAH-83866
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 20.04.2021 - 6 K 131/20
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