Widerruf der Bestellung
als Steuerberater: Geordnete Verhältnisse bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen
Leitsatz
1. Die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens hat nicht automatisch zur Folge, dass
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters als geordnet
zu betrachten wären. Das Insolvenzverfahren nach der InsO kann zwar
das Ziel haben, die Gläubiger unter Erhaltung des Unternehmens des
Schuldners zu befriedigen und dem Schuldner Gelegenheit zu geben,
sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien (vgl. § 1 InsO). Ob
dieses Ziel erreicht wird, ist jedoch zumindest bis zur Annahme
und Bestätigung eines Insolvenzplanes (§§ 235 ff. InsO) völlig ungewiss.
2. Eine konkrete Gefährdung
von Auftraggeberinteressen ist dann anzunehmen, wenn der Steuerberater
in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig
ist und sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält. Hierzu zählen insbesondere
steuerliche Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen. Denn in diesem
Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Steuerberater unter dem
Druck seiner Vermögenslosigkeit auch Mandanteninteressen unter Missachtung
vertraglicher Vereinbarungen verletzt, so groß, dass von einer konkreten
Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszugehen ist.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 16 Nr. 43 SAAAH-83865
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 04.05.2021 - 6 K 35/20
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